Schulsprengelverordnungen allgemeinbildender Pflichtschulen

Jede der rund 660 öffentlichen allgemeinbildenden Pflichtschulen hat einen Schulsprengel.

Als Schulsprengel werden gemäß § 14 Steiermärkisches Pflichtschulerhaltungsgesetz jene örtlichen Gebiete bezeichnet, die das Einzugsgebiet einer Pflichtschule bilden.

Nähere Information erhalten Sie in der Abteilung Präs/5 Schulrecht Land, Äußere Schulorganisation und Europa.

Ansprechperson: Francesca Karner