Der Landeslehrerin/dem Landeslehrer kann auf Antrag eine Pendlerpauschale, ein Fahrtkostenzuschuss und der Pendlereuro gewährt werden.
Hierzu muss ein Antrag auf Pendlerpauschale mit dem Pendlerrechner (Strecke Wohnort - Dienststelle/Stammschule) gestellt werden.
Befindet sich die Wohnadresse der Landeslehrerin/des Landeslehrers im Ausland, so ist zur Berücksichtigung des Pendlerpauschales und des Pendlereuros das Formular L33 zu verwenden.
Die Anträge sind von der Schulleitung zu bestätigen und an die Bildungsdirektion für Steiermark zu übermitteln.
Anträge von Schulleiterinnen/Schulleitern sind vom zuständigen Schulqualitätsmanagement (SQM) zu bestätigen.
Zuständigkeiten in der Bildungsdirektion:
Fahrtkosten – Pendlerpauschale APS:
A – J |
Tel.: 05 0248 345/432 | ||
K – L |
Andrea GLETTLER-PENSOLD | Tel.: 05 0248 345/431 | |
M – N |
Karin SATTLER-MESSNER | Tel.: 05 0248 345/174 | |
O – R |
Tel.: 05 0248 345/353 | ||
S – Z |
Tel.: 05 0248 345/290 |
Fahrtkosten – Pendlerpauschale BPS:
A – Z |
Hermine LAPPI | Tel.: 05 0248 345/279 |